Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Vereinbarungen über die Lieferung von Software, 3D-Visualisierung und verwandten Dienstleistungen von neexo ApS (CVR: 46273125), sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Auftragsbestätigungen und Vereinbarungen über die Erbringung von Dienstleistungen der neexo ApS an den Kunden, sofern nicht schriftlich anders zwischen den Parteien vereinbart. Die Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, neexo hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote von neexo sind 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern nicht anders angegeben. Ein Vertrag ist erst bindend, wenn neexo eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt hat oder wenn neexo nach Annahme durch den Kunden mit der Arbeit beginnt. Mündliche Vereinbarungen sind nur bindend, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen von neexo ergibt sich aus der konkreten Vereinbarung oder Auftragsbestätigung. neexo bietet unter anderem 3D-Visualisierung, interaktive Handbücher, digitale Zwillinge, Produktkonfiguratoren und verwandte Softwareentwicklung an. Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Umfangs müssen schriftlich vereinbart werden und können zu Änderungen von Preis und Lieferzeit führen.
4. Lieferzeit
Lieferzeiten sind als Schätzungen angegeben, sofern nicht ausdrücklich ein festes Lieferdatum schriftlich vereinbart wurde. neexo bemüht sich, vereinbarte Zeitpläne einzuhalten, haftet jedoch nicht für Verzögerungen, die durch mangelnde Bereitstellung von Daten, Feedback oder Freigaben seitens des Kunden verursacht werden. Wenn neexo eine Verzögerung absieht, wird der Kunde schnellstmöglich informiert.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde muss erforderliche Materialien rechtzeitig bereitstellen, einschließlich CAD-Dateien, technischer Spezifikationen, Bildmaterial und sonstiger Daten, die für die Ausführung der Aufgabe erforderlich sind. Der Kunde muss außerdem zeitnahes Feedback und Freigaben gemäß dem vereinbarten Zeitplan liefern. Verzögerungen seitens des Kunden können zu einer entsprechenden Verschiebung der Lieferzeit führen.
6. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in dänischen Kronen ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Die Zahlung erfolgt gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen, in der Regel netto 14 Tage. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen gemäß dem dänischen Zinsgesetz ab Fälligkeitsdatum berechnet. neexo behält sich das Recht vor, Mahngebühren für überfällige Zahlungen zu erheben.
7. Änderungen und Mehrarbeit
Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen an der vereinbarten Arbeit, muss dies schriftlich mitgeteilt werden. neexo bewertet die Auswirkungen auf Preis und Lieferzeit und legt einen Nachtrag zur Genehmigung vor, bevor die Arbeit ausgeführt wird. Mehrarbeit wird nach neexos aktuellen Stundensätzen auf Zeitbasis abgerechnet, sofern kein Festpreis für den Nachtrag vereinbart wurde.
8. Abnahme und Lieferung
Lieferergebnisse werden dem Kunden gemäß dem vereinbarten Prozess zur Abnahme vorgelegt. Der Kunde muss innerhalb von 5 Arbeitstagen prüfen und genehmigen oder konkrete Änderungswünsche einreichen, sofern nicht anders vereinbart. Reagiert der Kunde nicht innerhalb der Frist, gilt das Ergebnis als abgenommen. Die endgültige Lieferung erfolgt in den vereinbarten Dateiformaten und über den vereinbarten Kanal.
9. Geistige Eigentumsrechte
neexo behält alle geistigen Eigentumsrechte am entwickelten Material, einschließlich Quellcode, 3D-Modellen und Designs, bis zur vollständigen Bezahlung. Nach vollständiger Bezahlung wird das Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang auf den Kunden übertragen. neexo behält sich das Recht vor, die Lieferung in eigenem Portfolio und Marketing zu verwenden, sofern keine Vertraulichkeit vereinbart wurde.
10. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle von der anderen Partei erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln, einschließlich technischer Daten, Geschäftsinformationen und Projektdetails. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt während der Zusammenarbeit und zwei Jahre danach. Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind, dem Empfänger bereits bekannt waren oder kraft Gesetzes offengelegt werden müssen.
11. Haftungsbeschränkung
Die Gesamthaftung von neexo für Verluste oder Schäden im Zusammenhang mit einer Vereinbarung kann die Gesamtvergütung, die der Kunde für die betreffende Vereinbarung gezahlt hat, nicht übersteigen. neexo haftet nicht für indirekte Verluste, Folgeschäden, Datenverlust, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn oder Verlust von Goodwill. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
12. Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Verpflichtungen aufgrund von Umständen außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Partei, einschließlich Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, Aussperrungen, Pandemien, Stromausfällen, Internetverbindungsausfällen oder behördlichen Maßnahmen. Die betroffene Partei muss die andere Partei schnellstmöglich über die Situation höherer Gewalt informieren.
13. Mängel und Reklamation
Der Kunde muss Mängel innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich melden. neexo behebt dokumentierte Mängel innerhalb angemessener Zeit ohne zusätzliche Kosten für den Kunden. Die Behebung kann durch Korrektur oder Neulieferung nach Wahl von neexo erfolgen. Das Reklamationsrecht erlischt, wenn der Kunde oder ein Dritter das Gelieferte ohne schriftliche Zustimmung von neexo verändert hat.
14. Kündigung
Laufende Vereinbarungen können von jeder Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart. Bei Kündigung einer laufenden Projektvereinbarung durch den Kunden ist die bereits erbrachte Arbeit sowie dokumentierte Kosten zu bezahlen. neexo kann eine Vereinbarung fristlos kündigen, wenn der Kunde seine Pflichten wesentlich verletzt und dies nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung behoben hat.
15. Unterauftragnehmer
neexo ist berechtigt, Unterauftragnehmer zur Erfüllung der Vereinbarung einzusetzen. neexo bleibt gegenüber dem Kunden für den gesamten Lieferumfang verantwortlich.
16. Abtretung
Der Kunde darf seine Rechte oder Pflichten aus der Vereinbarung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von neexo an Dritte abtreten. neexo kann seine Rechte und Pflichten frei an ein verbundenes Unternehmen übertragen.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von einer zuständigen Behörde für unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen, die in vollem Umfang wirksam bleiben.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Bedingungen unterliegen dänischem Recht. Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder einer Vereinbarung zwischen den Parteien ergeben, sollen zunächst gütlich beigelegt werden. Kann innerhalb von 30 Tagen keine Lösung erzielt werden, wird die Streitigkeit vor dem Gericht in Vejle entschieden.